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Service

Evangelische Kirche in Pfalzdorf und Nierswalde

Amtliche Bekanntmachung

Die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührenordnung treten zum 01. Juni 2022 in Kraft.

Foto: Gemeindebrief.de Foto: Gemeindebrief.de

Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Pfalzdorf gibt folgendes bekannt:
Die vom Presbyterium am 13. Dezember 2021 beschlossene neue Friedhofssatzung, genehmigt
durch das Landeskirchenamt Düsseldorf am 22. April 2022, und die vom Presbyterium am
13. Dezember 2021 beschlossene Friedhofsgebührenordnung, genehmigt durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 05. Mai 2022 und das Landeskirchenamt Düsseldorf am 22. April 2022,
treten zum 01. Juni 2022 in Kraft. Die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührenordnung
werden mit vollem Wortlaut auf der Hompage www.evangelisch-in-pfalzdorf.de veröffentlicht
und können außerdem während der Öffnungszeiten im Gemeindebüro, Motzfeldstr. 54, 47574
Goch-Pfalzdorf, eingesehen werden. Auf der Internetseite des Evangelischen Kirchenkreises
Kleve www.kirchenkreis-kleve.de stehen diese auch zum Download bereit.
Mit Inkrafttreten der neuen Friedhofssatzung und Friedhofsgebührenordnung treten gleichzeitig
die bisherige Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung außer Kraft.
47574 Goch-Pfalzdorf, den 30. Mai 2022

Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Pfalzdorf
i.A. gez. Arnd Seven (Vorsitzender)

 



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